Nachleuchtende weiße Fahrbahnmarkierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Gemäß § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrbahnmarkierungen grundsätzlich weiß sein. Lediglich bei vorübergehenden Markierungen werden gelbe Markierungsstoffe eingesetzt. Durch hohe Tages- und Nachtsichtbarkeiten wird bei Fahrbahnmarkierungen eine sichere Verkehrsführung gewährleistet. Insbesondere bei Dunkelheit und Nässe sollen sie In Deutschland werden überwiegend weiße Markierungssysteme, zum Erreichen von anforderungsgerechten Tages- und Nachtsichtbarkeiten zum Lenken von Verkehrsströmen eingesetzt. Außerhalb beleuchteter Ortschaften und besonders bei Dunkelheit oder Niederschlägen übernehmen sie diese Funktion der besseren Sichtbarmachung der Verkehrsführung. übernehmen. Durch Einsatz eines neu entwickelten nachleuchtenden Markierungssystems lässt sich die Wahrnehmung der Verkehrsführung und somit die Verkehrssicherheit unter diesen Umständen noch weiter verbessern.
So speichert das neu konzipierte Material auch an vollständig bedeckten Tagen ausreichend Energie, die dann in den Nachtstunden in Form von sichtbarem Licht wieder abgegeben wird. Im Gegensatz zur stark nachlassenden Farbwahrnehmung bei Dunkelheit, entsteht durch die nachleuchtende Markierung ein Kontrast zum sonst dunklen Hintergrund. Praxisversuche zeigten, dass dieser wird sehr gut vom menschlichen Auge erfasst und wahrgenommen wird.